Haus der Jugend, 02.11.2024, 9 – 18.00 Uhr
Das Bundeskinderschutzgesetz, sowie das SGB VIII formulieren einen deutlichen Auftrag an die Jugendhilfe und somit auch an die Vereine und Verbände, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und einzugreifen, falls dieses bedroht ist.
Damit dieser Schutzauftrag auch verantwortungsvoll in der Kinder- und Jugendarbeit gewährleistet werden kann, müssen Ehrenamtliche sowie Hauptamtliche sich dieser Verantwortung bewusst sein und Kompetenzen aufbauen um in Ernstfällen handlungsfähig zu sein.
Im Rahmen dieser Fortbildung sensibilisieren wir für Nähe und Distanz, Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung und grenzüberschreitenden Verhalten bis hin zu Übergriffen, sodass Situationen eingeschätzt werden können. Außerdem werden Handlungsoptionen aufgezeigt und gemeinsam erarbeitet, welche präventiven Maßnahmen in den Einrichtungen umgesetzt werden können.
Die Fortbildung (8 Zeitstunden) findet im Saal im Haus der Jugend statt. Für verschiedene Snacks, Getränke und ein leckeres Mittagessen wird gesorgt.
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