Teilnahmebedingungen und Datenschutz

Foto- & Videoaufnahmen: Während der Maßnahmen können Bild- und Tonaufnahmen von den Teilnehmenden der Veranstaltung gemacht werden. Die veranstaltende Person bzw. Organisation behält sich das Recht vor, diese für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Eine kommerzielle Nutzung der Bild- und Tonaufnahmen wird ausgeschlossen.

Datenschutz: Wir erheben, verarbeiten und nutzen alle erforderlichen Daten der Teilnehmenden zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses. Mir ist bekannt, dass durch ausliegende Teilnahmelisten meine Daten an andere Teilnehmende der Veranstaltung weitergegeben werden können. Die Daten werden anschließend zum Zwecke der weiteren Kontaktaufnahme, der Weitergabe an Zuschussgeberinnen und zur weiteren Information durch den Stadtjugendring gespeichert. Der weiteren Nutzung ihrer Daten über die Zwecke der Veranstaltung hinaus können die Teilnehmenden jederzeit schriftlich widersprechen (st**@st**.de). Eine kommerzielle Verwertung der Daten und eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt nicht. Die weitere Datenschutzerklärung befindet sich hier: https://www.stjr.de/datenschutz/

Versicherung: Die Teilnehmenden sind im Rahmen der Satzung und der Verrechnungsgrundsätze des kommunalen Schadensausgleiches geschützt. Zahlungsweise: Die Teilnahmebeiträge für Jugendbildungsmaßnahmen und Freizeiten sind nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung auf das im Schreiben angegebene Konto zu überweisen.

Außergewöhnliche Umstände: Es wird darauf hingewiesen, dass alle Maßnahmen durch höhere Gewalt erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden können. In diesen Fällen einer Absage sind die Teilnahmebeiträge an die Teilnehmenden zurückzuzahlen.

Teilnahmebeitrag bei Absage des*der Teilnehmenden: Bei einer Abmeldung (nach erfolgter Anmeldebestätigung) gelten folgende Regelungen bezüglich des Teilnahmebeitrages: Bei einer schriftlichen Abmeldung bis 21 oder mehr Tagen vor Beginn der Maßnahme wird kein Teilnahmebeitrag fällig. Bei einer schriftlichen Abmeldung bis zu sieben Tagen vor Beginn der Maßnahme werden 50 % des Teilnahmebeitrages fällig. Bei einer späteren Abmeldung ist der gesamte Teilnahmebeitrag zu entrichten.